Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Russisch Berlin
Ich bin durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir gefertigten Übersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche und umgekehrt zu bescheinigen, d. h. „beglaubigte Übersetzungen“ anzufertigen.
Unter dem Begriff „beglaubigte Übersetzungen“ werden in der Regel Urkundenübersetzungen gemäß dem Standard ISO 9:1995 verstanden, die von Behörden und Ämtern verlangt werden:
  • Personenstandsurkunden (Geburts‑, Ehe- oder Sterbeurkunden, Familienbücher etc.)
  • Persönliche Dokumente (Pässe, Ausweise, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse, Führerscheine etc.)
  • Bildungsnachweise (Schulzeugnisse, Diplome, Zertifikate etc.), also alle Unterlagen für Studienbewerber aus Russland/ anderen GUS-Ländern, die sich an einer deutschen Hochschule bewerben, oder Personen, die Ihren ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten
  • Konsularische oder sonstige Bescheinigungen und Zeugnisse (Meldebescheinigungen, Ehefähigkeitsbescheinigungen, Einbürgerungszusicherungen, Führungszeugnisse, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Vollmachten, Verträge, Gerichtbeschlüsse
  • Apostillen
  • Sonstige Urkunden
Alle von mir gefertigten Urkundenübersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche haben bundesweite Gültigkeit und können ohne Weiteres bei allen deutschen Behörden und Einrichtungen (Einbürgerungsbehörden, Sozialämtern, Uni-Assist oder Universitäten etc.) vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihre deutsche Urkunde ins Russische übersetzen lassen möchten, kann das Prozedere je nach Art der Behörde abweichen. Gern informiere ich Sie über entsprechende Anforderungen.